Ich sitze im Ausschuss. Abstimmen darf ich dort nicht.

Wenn Rodgau etwas entscheidet, denken viele an die Stadtverordnetenversammlung: der große Saal, alle Fraktionen, die Abstimmung. Aber viele Themen gehen vorher durch eine kleinere Runde. Diese Runde heißt Ausschuss. Ich nehme an den Sitzungen teil, aber ich stimme nicht ab. Warum das so ist, erkläre ich hier.

Was ist ein Ausschuss?

Ein Ausschuss ist eine kleine Gruppe von Stadtverordneten. Er bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor. So steht es in der Hessischen Gemeindeordnung (§ 62 Abs. 1 HGO).

Im Ausschuss ist Zeit für Details: Fragen an die Verwaltung, Änderungen an einer Vorlage, eine Empfehlung. Danach stimmt meist die Stadtverordnetenversammlung ab. Die Stadtverordnetenversammlung darf einem Ausschuss aber auch bestimmte Themen zur endgültigen Entscheidung übertragen. Sie kann diese Übertragung jederzeit zurücknehmen.

Die Ausschüsse berichten der Stadtverordnetenversammlung über ihre Arbeit. Einen Finanzausschuss muss jede Stadt in Hessen haben.

Die 4 Ausschüsse in Rodgau

In der Wahlperiode seit 2026 hat Rodgau 4 Ausschüsse:

  • Finanzen, Wirtschaft, Sport, Kultur und Ehrenamt. Hier geht es zum Beispiel um den Haushalt oder um die Beschaffung eines Einsatzleitwagens für die Freiwillige Feuerwehr (Sitzung am 1. September 2026).
  • Soziales, Generationen, Integration und Bildung. In der ersten Sitzung am 6. Mai 2026 standen zum Beispiel ein neuer Kita-Bau an der Gartenstadtschule in Nieder-Roden und der Haushalt 2026 auf der Tagesordnung.
  • Umwelt, Energie und Verkehr.
  • Stadtentwicklung, Planung und Bau. Hier beraten die Stadtverordneten zum Beispiel über Bebauungspläne.

Wer sitzt dort?

Mitglieder sind Stadtverordnete aus den Fraktionen. Der Sozialausschuss hat zum Beispiel 11 stimmberechtigte Mitglieder. Die Ausschüsse wählen ihre Vorsitzenden selbst.

Es gibt auch Teilnehmer ohne Stimme. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung darf an allen Ausschüssen mit beratender Stimme teilnehmen. Eine Fraktion ohne Sitz im Ausschuss darf eine Person mit beratender Stimme schicken. Und ein Ausschuss darf Sachverständige und Vertreter von Gruppen einladen, die eine Entscheidung besonders betrifft (§ 62 Abs. 4 und 6 HGO).

Und ich?

Ich bin kein Stadtverordneter. Ich bin ehrenamtlicher Stadtrat und damit Mitglied im Magistrat. Wie das Amt funktioniert, habe ich im Artikel Stadtrat im Ehrenamt erklärt.

Im Ausschuss höre ich zu. Fragen an den Magistrat beantworten der Bürgermeister und die Erste Stadträtin. Eine Stimme habe ich im Ausschuss nicht. Abstimmen dürfen nur die Mitglieder des Ausschusses.

Sie dürfen zuschauen

Ausschusssitzungen sind in der Regel öffentlich. Für einzelne Punkte kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Darum heißen manche Sitzungen “öffentliche/nichtöffentliche Sitzung”.

Termine und Tagesordnungen finden Sie im Ratsinformationssystem auf rodgau.de. Dort stehen auch die Vorlagen. Sie können also vorher lesen, worüber beraten wird.

Kurz gesagt

  • Der Ausschuss berät.
  • Die Stadtverordnetenversammlung beschließt.
  • Der Magistrat setzt um.

Ihre Frage

Welchen Ausschuss würden Sie gern einmal besuchen? Schreiben Sie es in die Kommentare unter dem Instagram-Post.


Quellen